Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website lets-glow.de und die Let's Glow App (iOS und Android).
Kleinstunternehmen-Ausnahme
Let's Glow wird von zwei Personen (Johannes Reusch und Josefine Patzelt) betrieben und hat aktuell weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Gemäß §3 Nr. 17 BFSG in Verbindung mit §2 Abs. 3 BFSG sind wir als Kleinstunternehmen von den umfassenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ausgenommen.
Dennoch streben wir eine möglichst barrierefreie Gestaltung gemäß WCAG 2.1 Level AA an und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Wir setzen folgende Maßnahmen um (teilweise konform):
- Semantisches HTML (header, nav, main, section, footer)
- ARIA-Attribute für Modals und interaktive Elemente
- Alt-Texte für dekorative und informative Bilder
- Tastatur-Navigation für Modals (ESC, Tab)
- Kontraste entsprechend WCAG AA
Bekannte Einschränkungen:
- Skip-Navigation-Link zum Hauptinhalt wird schrittweise implementiert
- Systematisches WCAG-Audit durch externe Stelle steht aus (Budget-Grenzen)
- Video-Content hat derzeit keine Untertitel
Feedback und Kontakt
Wenn du auf Barrieren stößt oder Verbesserungsvorschläge hast, kontaktiere uns bitte:
- E-Mail: support@lets-glow.de
- Per Post: Johannes Reusch, Heinrich-Heine-Platz 9A, 10179 Berlin
Schlichtungsverfahren
Bei anhaltenden Problemen mit der Barrierefreiheit kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Durchsetzung
Zuständige Durchsetzungsbehörde ist die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.